30. September 2012 - Hapfelmeier Laufcup in Weilheim

Haftung

Jeder ist startberechtigt. Der Teilnehmer erkennt an, dass Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sowie sonstige Personen und Einrichtungen, die den Lauf fördern oder unterstützen, für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen sind, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass gegen einen Start keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Jeder Teilnehmer unter 18 Jahren, der in einer höheren Kategorie starten möchte , muss eine  Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Der Teilnehmer erklärt sich weiterhin mit einer vergütungsfreien Nutzung von ihm im Zusammenhang mit dem Lauf gemachter
Fotos, Filmaufnahmen etc. und weiteren Medien einverstanden.  Wenn ich bei der Sportveranstaltung, trotz Anmeldung nicht an den Start gehe, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Anmeldegebühr. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt.  

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